Fallbeispiele

Beförderungspflicht für Neonazis?

In unserem Busunternehmen erhielten wir kürzlich den Auftrag von einer Privatperson für eine Gruppenfahrt zu einem Musikfestival ins osteuropäische Ausland.
Am Tag der Reise stellte sich im Laufe der Fahrt heraus, dass wir es mit einer üblen Gruppe Neonazis zu tun hatten. Je mehr wir uns der Grenze näherten, desto mehr entpuppten sich die anfangs so harmlos erscheinenden Reisenden als harte Neonazis. Menschenverachtender Rechtsrock wurde immer lauter gespielt, Stahlhelme wurden herausgeholt, einschlägige Lieder gegrölt und heftigst getrunken.
Es verwunderte uns dann auch nicht mehr, dass wir die Gruppe zu einem rechtsextremen Musikfestival fuhren.
Für uns war es die Hölle, diese Gruppe dann auch wieder nach Hause fahren zu müssen. Da der Auftraggeber die Tour im Voraus bezahlt hatte, waren wir in der Beförderungspflicht. Gerne hätten wir die rechte Meute einfach im Ausland sitzen gelassen.
Wieder zu Hause angekommen versuchten wir zu verstehen, wie wir in diese Situation geraten waren und was wir hätten anders machen können. Waren andere Unternehmen auch in ähnlichen Situationen? Wie kann man so etwas in Zukunft verhindern? War unsere Erfahrung ein Einzelfall oder gibt es solche Situationen etwa häufiger in unserem Land und wir haben bisher nichts davon mitbekommen? Sollten wir uns nicht mit anderen Busunternehmen zusammentun und wie können wir uns in Zukunft juristisch so absichern, dass wir solche Gruppen nicht mehr befördern müssen?

Suchen Sie eine individuelle Beratung für Ihr Problem? Wenden Sie sich an unsere vertrauliche, anonyme und kostenfreie Online-Beratung!